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Abstinenz

Alkoholabstinenz

Sollte eine Alkoholabstinenz in Ihrem Fall nötig sein, müssen Sie diese auch nachweisen.


Es gibt 2 mögliche Verfahren, mit denen Sie Ihre Abstinenz belegen können.


  • Haaranalyse
  • Urinscreening


Welche der beiden Methoden Sie wählen, entscheiden Sie selbst.


Bitte beachten Sie:

Sowohl Haarproben als auch Urinproben müssen durch einen verkehrsmedizinisch qualifizierten Arzt entnommen werden und müssen in einem nach DIN EN ISO 17025 für forensische Zwecke akkreditierten Labor untersucht werden. Ansonsten sind die Analysen im Rahmen einer MPU NICHT verwertbar.

Nach den CTU-Kriterien lässt sich Alkohol im Haar nur für einen Zeitraum von drei Monaten zuverlässig nachweisen. Eine Abgabe von 3 cm Haar, abgeschnitten an der Kopfhaut, weist somit eine Abstinenz für die letzten drei Monate nach.


Sollten Sie 12 Monate Abstinenz nachweisen müssen, müssen Sie dementsprechend 4 Haaranalysen (alle 3 Monate) abgeben.


Bitte beachten Sie:

  • Den Abstand von 3 Monaten zwischen den Haaranalysen nicht um mehr als 2 Wochen zu überschreiten.
  • Ihr Haar weder zu färben noch zu tönen oder zu bleichen
  • keine Lebensmittel zu konsumieren, die versteckte Alkoholmengen enthalten (Saucen, Tortencremes etc.)
  • Keine Pflegemittel oder Desinfektionsmittel mit Alkoholgehalt in Übermaß zu verwenden
  • Falls irgend vermeidbar keine alkoholhaltigen Medikamente zu konsumieren
  • Auch alkoholfreies Bier enthält häufig geringe Mengen Alkohol

Bei dieser Form der Abstinenzkontrolle schließen Sie mit der untersuchenden Stelle einen Abstinenzkontrollvertrag für die von Ihnen beabsichtigte Abstinenzzeit ab. Sie werden dann von der Kontrollstelle jeweils unvorhersehbar kontaktiert und zur Abgabe einer Urinkontrolle binnen 24 Stunden gebeten.


  • Bei einem 12-monatigen Abstinenzkontrollprogramm wird man Sie 6 Mal einbestellen.
  • Bei einem 6-monatigen Programm werden es 4 Termine sein


Bitte beachten Sie:

  • Zeiten in denen Sie nicht einbestellt werden können (Urlaube oder geplante Krankenhausaufenthalte o. Ä.) frühzeitig der Kontrollstelle mitzuteilen
  • keine Lebensmittel zu konsumieren, die versteckte Alkoholmengen enthalten (Saucen, Tortencremes etc.)
  • Keine Pflegemittel oder Desinfektionsmittel mit Alkoholgehalt in Übermaß zu verwenden
  • Falls irgend vermeidbar keine alkoholhaltigen Medikamente zu konsumieren
  • Auch alkoholfreies Bier enthält häufig geringe Mengen Alkohol

Drogenabstinenz

Bei einer Drogenauffälligkeit müssen Sie in jedem Falle abstinent leben.

Es gibt 2 mögliche Verfahren, mit denen Sie Ihre Abstinenz belegen können.


  • Haaranalyse
  • Urinscreening


Welche der beiden Methoden Sie wählen, entscheiden Sie selbst.


Bitte beachten Sie:

  • Sowohl Haarproben als auch Urinproben müssen durch einen verkehrsmedizinisch qualifizierten Arzt entnommen werden und müssen in einem nach DIN EN ISO 17025 für forensische Zwecke akkreditierten Labor untersucht werden. Ansonsten sind die Analysen im Rahmen einer MPU NICHT verwertbar.
  • Einige Drogen (insbesondere Cannabis) befinden sich noch lange Zeit nach Konsumende im Körper und sind dementsprechend auch in Haar und Urin nachweisbar – lassen Sie hier genügend Abstand zwischen Konsumende und erster Analyse.

Nach den CTU-Kriterien lassen sich Drogen im Haar nur für einen Zeitraum von 6 Monaten zuverlässig nachweisen. Eine Abgabe von 6 cm Haar, abgeschnitten an der Kopfhaut, weist somit eine Abstinenz für die letzten 6 Monate nach.


Sollten Sie 12 Monate Abstinenz nachweisen müssen, müssen Sie dementsprechend 2 Haaranalysen (alle 6 Monate) abgeben.


Bitte beachten Sie:

  • Den Abstand von 6 Monaten zwischen den Haaranalysen nicht um mehr als 2 Wochen zu überschreiten.
  • Ihr Haar weder zu färben noch zu tönen oder zu bleichen
  • keine Lebensmittel zu konsumieren, die einen Drogensuchtest positiv ausfallen lassen könnten (Mohnprodukte etc.)
  • Vermeiden Sie Schmerzmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen – sprechen Sie mit Ihrem Arzt über alternative Möglichkeiten

Bei dieser Form der Abstinenzkontrolle schließen Sie mit der untersuchenden Stelle einen Abstinenzkontrollvertrag für die von Ihnen beabsichtigte Abstinenzzeit ab.

Sie werden dann von der Kontrollstelle jeweils unvorhersehbar kontaktiert und zur Abgabe einer Urinkontrolle binnen 24 Stunden gebeten.


  • Bei einem 12-monatigen Abstinenzkontrollprogramm wird man Sie 6 Mal einbestellen.
  • Bei einem 6-monatigen Programm werden es 4 Termine sein.


Bitte beachten Sie:

  • Zeiten in denen Sie nicht einbestellt werden können (Urlaube oder geplante Krankenhausaufenthalte o. Ä.) frühzeitig der Kontrollstelle mitzuteilen
  • keine Lebensmittel zu konsumieren, die einen Drogensuchtest positiv ausfallen lassen könnten (Mohnprodukte etc.)
  • Vermeiden Sie Schmerzmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen – sprechen Sie mit Ihrem Arzt über alternative Möglichkeiten