Für weitere Informationen über die jeweiligen Geschäftsstellen kontaktieren Sie uns bitte unter der kostenlosen Beratungshotline.
Mo.-Fr.: 09:00-19:00Uhr
0800 8336699
ist eine Untersuchung zur Überprüfung der körperlichen und charakterlichen Eignung einer Person zum Führen eines Fahrzeuges.
Diese findet in amtlich anerkannten Untersuchungsstellen statt (Dekra, TÜV, Avus, Pima etc.) und besteht aus den drei Teilen:
Nach der MPU wird ein Gutachten, mit drei möglichen Ergebnissen, erstellt:
Das psychologische Einzelgespräch wird von einem Fachpsychologen/einer Fachpsychologin für Verkehrspsychologie (Gutachter/Gutachterin) geführt. Dieser möchte von Ihnen wissen, ob Sie Ihre Verkehrsauffälligkeiten und deren Ursachen aufgearbeitet und mittlerweile Änderungen eingeleitet haben. Diese Änderungen sollten so umfassend und stabil sein, dass sie in der Lage sind, erneute Auffälligkeiten zu verhindern.
Im Einzelnen werden folgende Themenbereiche besprochen:
Die medizinische Untersuchung findet durch einen Arzt mit Verkehrsmedizinischer Qualifikation statt. Dieser eruiert ob eine Fahreignung aus medizinischer Sicht gegeben ist.
Dazu wird der Arzt/die Ärztin Ihnen Fragen zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte und aktueller Medikamentierung stellen sowie eine allgemeine körperliche Untersuchung durchführen.
Im Falle einer Alkoholauffälligkeit zusätzlich:
Im Falle einer Drogenauffälligkeit zusätzlich:
Die in diesem Teil angewendeten psychologischen Testverfahren sollen überprüfen, ob die psychofunktionalen Grundkomponenten, die zum Führen eines Fahrzeuges notwendig sind, vorhanden sind.
Getestet werden die Bereiche:
Um diese Komponenten zu testen, werden, je nach Begutachtungsträger, unterschiedliche Testverfahren angewendet. Die Tests finden an PCs oder PC-ähnlichen Geräten statt und werden Ihnen zuvor ausführlich erklärt. Sie haben zudem auch die Möglichkeit vor dem Beginn des Tests eine Übungsphase zu durchlaufen.
Sobald alle Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird Ihr Gutachten erstellt. Dieses kann positiv oder negativ ausfallen oder die Auflage einer Kursteilnahme (nur bei Alkohol- oder Drogenfragestellung) enthalten.
Ein positives Gutachten erkennen Sie daran, dass auf der letzten oder vorletzten Seite Ihres Gutachtens in fettgedruckter Schrift steht:
Es ist nicht zu erwarten, dass …
Herzlichen Glückwunsch!!!
Sie haben aus Ihren Auffälligkeiten gelernt und ein Problembewusstsein entwickelt aus dem der Gutachter ableitet, dass sie in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erneut auffällig werden. Zudem liegen keine medizinischen Erkenntnisse vor, die gegen eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sprechen.
Sollte das Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde noch nicht vorliegen, so lassen Sie ihr dies bitte umgehend zukommen und Ihnen wird – nach Durchsicht des Gutachtens - die Fahrerlaubnis, mit Ausgabe Ihres neuen Führerscheins, wiedererteilt.
Ein negatives Gutachten erkennen Sie daran, dass auf der letzten oder vorletzten Seite Ihres Gutachtens in fettgedruckter Schrift steht:
Es ist zu erwarten, dass …
Ein negatives Gutachten, ist kein Grund zu verzweifeln. Lesen Sie sich den Abschnitt zur Begründung des Gutachtenergebnisses gut durch und folgen Sie den Empfehlungen, die der Gutachter Ihnen für ein positives Gutachten mit auf den Weg gibt.
In der Regel wird eine der Empfehlungen die Aufarbeitung der noch offenen Problematik mit Hilfe eines Verkehrspsychologen sein. Bei Alkohol- und oder Drogenauffälligkeiten ist zudem oft auch die nachgewiesene Abstinenzzeit noch nicht ausreichend.
Bei einem Gutachten mit Kursempfehlung hat der Gutachter/die Gutachterin zunächst erstmal noch Mängel in der Aufarbeitung festgestellt. Diese sind jedoch nicht so gravierend, dass sie gleich zu einem negativen Gutachten führen müssten.
Der Gutachter geht davon aus, dass diese Mängel durch die Teilnahme an einem Nachschulungskurs beseitigt werden können und eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis danach möglich ist.
Legen Sie das Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde vor und erkundigen Sie sich bei den Begutachtungsträgern (Dekra, TÜV, Avus, Pima etc.) nach den nächstmöglichen Terminen für einen Nachschulungskurs. Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie eine Bescheinigung die Sie der Behörde vorlegen müssen um dann Ihre Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.
Achtung: Eine Kursempfehlung kann nur bei Alkohol- und Drogenauffälligkeiten ausgesprochen werden. Bei Auffälligkeiten wegen Punkten oder Straftaten besteht diese Möglichkeit nicht.