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Rund 40 Prozent aller Begutachtungen im Jahr 2018 sind auf erstmalige oder wiederholte Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr zurückzuführen.
Relevante Promillegrenzen (‰) rund um die Fahrerlaubnis (FE) sind:
Kleiner 0,5 ‰ | Relative Fahruntüchtigkeit (Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld + Fahrverbot) Ausnahme: 0,3 ‰-0,5 ‰ + Fahrauffälligkeit = Straftat mit Geldstrafe, Entzug der FE mit FE-Sperre aber OHNE MPU Anordnung vor Wiedererteilung |
ab 1,1 ‰ | Absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat mit Geldstrafe, Entzug der FE mit FE-Sperre OHNE MPU Anordnung vor Wiedererteilung) |
ab 1,6 ‰ | Entzug der Fahrerlaubnis (Straftat mit Geldstrafe, Entzug der FE mit FE-Sperre und MPU Anordnung vor Wiedererteilung) |
Je nach Bundesland oder auch bei beachtlichen Gründen im Rahmen der Auffälligkeiten können unter Umständen auch Promillewerte zwischen 1,1‰ und 1,59 ‰ zu einer MPU Anordnung führen.
Fahrten auf dem Fahrrad über 1,6 ‰ werden ebenfalls mit einer MPU Anordnung versehen.
Eine MPU wegen Alkohol besteht wie bei allen anderen Anlässen auch aus einer medizinischen sowie psychologischen Untersuchung und den Leistungstests – Mehr erfahren
Besonderheiten beim MPU Grund Alkohol stellt die Frage nach einer eventuell anzuratenden abstinenten Lebensweise dar.
Nicht jede Person, die eine MPU wegen Alkohol absolvieren soll, muss abstinent leben. Ein kontrollierter Alkoholkonsum, der das Fahrverhalten nicht beeinträchtigt, wird in einigen Fällen ebenfalls akzeptiert.
Mit zunehmendem Schweregrad des vorangegangenen Alkoholkonsums sowie der Promillezahl steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass bei Ihnen eine abstinente Lebensweise anzuraten ist.
Diese Abstinenz müssen Sie dann auch über mindestens 6, im Regelfall aber 12 Monate, nachweisen. – Mehr erfahren
Wichtig sind insbesondere folgende Themenbereiche:
Bei der Aufarbeitung dieser Themen für eine MPU ist eine professionelle Aufarbeitung in der Regel unverzichtbar.
Rund 30 Prozent aller Begutachtungen im Jahr 2018 sind auf Drogen- oder Medikamentenauffälligkeiten im Straßenverkehr zurückzuführen.
Die Polizei meldet der Führerscheinstelle auffällige Personen, die in Kontakt mit illegalen Drogen gekommen sind. Dies gilt für Auffälligkeiten innerhalb des Straßenverkehrs ABER auch für solche AUßERHALB des Straßenverkehrs.
Auch ohne beim Fahren erwischt worden zu sein, kann somit eine MPU-Anordnung wegen Drogenkonsum folgen.
Die Behörde prüft im Einzelfall, welche Maßnahmen ergriffen werden. Je nach Drogenauffälligkeit kann Folgendes auf Sie zukommen:
Eine MPU wegen Drogen besteht, wie bei allen anderen Anlässen auch, aus einer medizinischen, sowie psychologischen Untersuchung und den Leistungstests – Mehr erfahren
Besonderheiten beim MPU Grund Drogen stellt der Nachweis einer abstinenten Lebensweise dar.
Zwar ließen die Beurteilungskriterien für Fahreignung im Falle von Cannabis (THC) die Möglichkeit eines „kontrollierten Konsums“ offen, auf Grund der Tatsache, dass der Wirkstoff THC jedoch noch Tage bis Wochen nach dem eigentlichen Konsum fahreignungsrelevant sein kann, ist diese Option kaum anwendbar.
Eine Drogenabstinenz ist also in jedem Fall anzuraten/erforderlich.
Unter Umständen kann auch ein zusätzlicher Abstinenznachweis für Alkohol notwendig sein.
Ihre Abstinenz müssen Sie dann auch über mindestens 6, im Regelfall aber 12 Monate, nachweisen. – Mehr erfahren
Wichtig sind insbesondere folgende Themenbereiche:
Bei der Aufarbeitung dieser Themen für eine MPU ist in der Regel eine professionelle Unterstützung unverzichtbar.
Rund 20 % aller Begutachtungen im Jahr 2018 sind auf das Erreichen oder Überschreiten von 8 Punkten zurückzuführen.
Punkterelevante Verkehrsverstöße vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) erfasst. Je nach Punktestand werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen:
Die verhängte Punktezahl richtet sich immer nach der Schwere der Tat. Für Ordnungswidrigkeiten werden ein bis zwei, für Straftaten oder schwere Ordnungswidrigkeiten hingegen zwei bis drei Punkte in Flensburg vermerkt.
Nach Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Erst nach Ablauf einer Sperrfrist von sechs Monaten kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgen. Jedoch wird der Führerschein nicht automatisch nach Ablauf der Sperrfrist ausgehändigt, sondern es muss immer zuerst eine MPU wegen Punkten erfolgreich absolviert werden.
Eine MPU wegen Punkten besteht wie bei allen anderen Anlässen auch aus einer medizinischen sowie psychologischen Untersuchung und den Leistungstests.
Besonderheiten bei einer MPU wegen Punkten:
Die medizinische Untersuchung beschränkt sich auf die Abfrage der gesundheitlichen Vorgeschichte und Medikation sowie eine Blutdruck- und Pulsmessung.
Sollten Ihre Punktedelikte nicht klar ersichtlich durch Alkohol oder Drogen ausgelöst worden sein ist der Nachweis einer Abstinenz nicht erforderlich.
Wichtig sind insbesondere folgende Themenbereiche:
Bei der Aufarbeitung dieser Themen für eine MPU ist eine professionelle Aufarbeitung in der Regel unverzichtbar.
Rund 3 % aller Begutachtungen im Jahr 2018 sind auf reine straffrechtliche Auffälligkeiten zurückzuführen.
Eine MPU wegen straffrechtlicher Auffälligkeiten kann als gerichtliche Auflage festgelegt oder von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert werden, wenn folgende Kriterien gegeben sind:
Dazu können u.a. folgende Straftatbestände gehören:
Die rechtliche Grundlage für die Anordnung einer MPU in den oben genannten Fällen ergibt sich daraus, dass die Fahrerlaubnisbehörde sicherstellen muss, dass Autofahrer sowohl körperlich als auch geistig und charakterlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sind. Das Begehen oben genannter Straftaten lässt jedoch Zweifel an genau dieser charakterlichen Eignung aufkommen, da sie häufig mit einem erhöhten Aggressionspotential oder einer Neigung zur Beugung von Rechtsnormen/Regeln sowie der Missachtung des Gesundheitswohl Anderer verbunden sind.
Eine MPU wegen Straftaten besteht wie bei allen anderen Anlässen auch aus einer medizinischen sowie psychologischen Untersuchung und den Leistungstests – Mehr erfahren
Besonderheiten bei einer MPU wegen Straftaten:
Die medizinische Untersuchung beschränkt sich auf die Abfrage der gesundheitlichen Vorgeschichte und Medikation sowie eine Blutdruck- und Pulsmessung.
Sollten Ihre Straftaten nicht mit Alkohol oder Drogen zusammenhängen, ist der Nachweis einer Abstinenz nicht erforderlich.
Wichtig sind insbesondere folgende Themenbereiche:
Bei der Aufarbeitung dieser Themen für eine MPU ist eine professionelle Aufarbeitung in der Regel unverzichtbar.
Rund 7 % aller Begutachtungen im Jahr 2018 sind auf „sonstige Gründe“ zurückzuführen.
Zu diesen Gründen können folgende Anlässe gehören: